208. Die angeschuldigte Person brachte keine konkreten Ausführungen dazu vor. Unter anderem meinte sie betreffend der Aussage "jetzt müsst ihr mal die Beine spreizen […]", sie habe gesagt, "jetzt müsst ihr mal die Beine spreizen damit ich sitzen kann" (Rz. 52) oder in Bezug auf die unangemessenen Fragen zur Grösse des Gesässes meinte sie, sie hätte nicht "Arsch" sondern "Hintern" gesagt (Rz. 97).