32 (vgl. Rz. 39) und wütend reagiert und sie angewiesen, einen konkreten Lauf dennoch zu absolvieren. Die angeschuldigte Person wies in diesem Zusammenhang auf - dem Sportgericht nicht vorliegende - Athletenvereinbarungen hin, gemäss welchem die Athletinnen Rennen mit dem X._____SV zu absolvieren hätten (Rz. 80). Er meinte zudem mehrmals, dass er durchaus laut werden könne (vgl. Rz. 56 oder auch Rz. 100).