193. Die angeschuldigte Person habe ihre Machtposition ausgenutzt und ein Klima der Angst im Team geschaffen. Die angeschuldigte Person erwähnte im Rahmen der Befragung, dass die Athletinnen ihre Bedenken ihr gegenüber nicht geäussert hätten. Diesbezüglich hat das Schweizer Sportgericht auch berücksichtigt, dass mehrere Athletinnen in unterschiedlichen Zusammenhängen, unterschiedlicher Reihenfolge und in unterschiedlichen Ausprägungen sinngemäss von einem "Angstklima" gesprochen haben. Grundsätzlich alle Athletinnen äusserten sich wiederholt dahingehend, dass sie sich nicht trauen würden, "etwas zu sagen" (vgl. beispielsweise Rz.