191. SSI führte aus, die angeschuldigte Person habe aufgrund des grossen Altersunterschieds (50 bzw. 51 Jahre alt und 16-20-jährigen Athletinnen) und aufgrund ihrer Rolle als Cheftrainer der in betroffenen Trainingsgruppe eine Machtposition innegehabt und die Athletinnen seien in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihm gestanden. Diese Feststellungen wurden von der angeschuldigten Person grundsätzlich nicht bestritten.