3. Vorbringen 2 (Ausnützung einer Machtposition) 190. SSI führte anlässlich der Hauptverhandlung sowie im Untersuchungsbericht vom 26. Juli 2024 aus, es sei erwiesen, dass die angeschuldigte Person ihre Machtposition als Cheftrainer der betroffenen Trainingsgruppe negativ und zulasten von Athletinnen ausgenutzt habe und dadurch die psychische Integrität von Athletinnen im Sinne von Art. 2.1.2 Abs. 2 Ethik-Statut verletzt habe.