31 188. Da mit dem Nachweis der Vorbringen 2-4, welche nachfolgend zu prüfen sind, bei Weitem ausreichend ist für die Auferlegung von Sanktionen nach dem Ethik-Statut, hat das Schweizer Sportgericht überdies im Sinne des Opportunitätsprinzips auf weitere Abklärungen verzichtet. 189. Insgesamt kommt das Schweizer Sportgericht in seiner rechtlichen Würdigung zum Ergebnis, dass der Begründung von SSI in Bezug auf Vorbringen 1 im Wesentlichen gefolgt werden kann und in Bezug auf Vorbringen 1 kein Verstoss gegen das Ethik-Statut nachweisbar ist.