2.1.2 Ethik-Statut kommt SSI zum Schluss, dass gezielte individuelle Trainingssteuerungen mit dem Ziel die Athletin aus der Komfortzone zu holen, "nur bedingt sattgefunden habe" und dass es scheint, dass für einige Athletinnen das Training in Ordnung gewesen sein, für andere zu hart. Dementsprechend liege im Hinblick auf die Trainingsmethoden im Sinne von Vorbringen 1 kein Verstoss gegen Art. 2.1.2 Ethik-Statut vor.