185. SSI führt anlässlich der Hauptverhandlung sowie im Untersuchungsbericht vom 26. Juli 2024 aus, dass die Trainingsmethoden der angeschuldigten Person als hart bezeichnet werden können, dass diese jedoch aus Sich von SSI keine Grenze überschritten, damit eine Verletzung von Art. 2.1.3 Ethik-Statut angenommen werden könnte. In Bezug auf Art. 2.1.2 Ethik-Statut kommt SSI zum Schluss, dass gezielte individuelle Trainingssteuerungen mit dem Ziel die Athletin aus der Komfortzone zu holen, "nur bedingt sattgefunden habe" und dass es scheint, dass für einige Athletinnen das Training in Ordnung gewesen sein, für andere zu hart.