2.1.4 fällt "jedes berührende oder berührungslose Verhalten sexueller Natur, bei dem die Zustimmung der betroffenen Person nicht erteilt wurde oder nicht erteilt werden konnte oder die Zustimmung durch manipulatives Verhalten, Zwang, Gewalt oder andere nötigende Verhaltensweisen erlangt worden ist." Insbesondere umfasst dies sexuelle Belästigungen und Bemerkungen über körperliche Vorzüge und Schwächen, obszöne, sexistische Redensweisen, Annäherungen oder Berührungen, Küssen, anzügliche Gesten und Zudringlichkeiten, ungewolltes Berühren und Streicheln sowie jegliche Form von