Dementsprechend fehlt es ihm am Unrechtsbewusstsein und an einer Einsicht. • Die Versuche, ein bestimmtes Verhalten zu rechtfertigen, sind zum Teil auch widersprüchlich (etwa in Bezug auf das Zuschauen im Liegestuhl liegend, beim Eisbaden und Duschen, wo der Trainer dies zuerst damit rechtfertigt, er müsse sehen, ob die Athletinnen möglicherweise an Essstörungen leiden, später bringt er hingegen vor, er sei als Aufsichtsperson dort, damit niemand absacke, oder das Berühren an Oberschenkeln und Hüften ohne Einverständnis sei zum Zwecke des Aufwärmens) und damit nicht überzeugend.