Einige Verhaltensweisen, unter anderem das Klatschen mit der Hand oder dem Schraubenzieher auf Gesäss oder das Ziehen an den Haaren. betrachtet der Trainer (wie auch K._____, sein Coach) als zum Startritual dazugehörig. Es zeigt sich daran an verschiedenen Aussagen und ähnlichen Reaktionen, dass die angeschuldigte Person insgesamt wenig Verständnis aufbringt dafür, was sein Verhalten bei den Athletinnen auslösen kann. Dementsprechend fehlt es ihm am Unrechtsbewusstsein und an einer Einsicht.