• Bei den meisten Befragungen wurde zudem von weiteren Vorfällen berichtet, welche sich nur bilateral abgespielt hatten. Zum Teil wurden weitere und zusätzliche Aussagen, oft sexistischer Natur, erwähnt. 173. Basierend auf diesen Erwägungen kommt das Schweizer Sportgericht zum Schluss, dass den Aussagen der Athletinnen insgesamt eine hohe Glaubwürdigkeit zukommt.