171. Die angeschuldigte Person hat am 9. August 2023 eine erste schriftliche Stellungnahme eingereicht, und am 15. Januar 2023 eine zweite. Am 26. September 2022 wurde die angeschuldigte Person mündlich vor Ort befragt. Darüber hinaus liegen diverse Dokumente vor, unter anderem ein Screen Shot einer Aussage der angeschuldigten Person in einem WhatsApp Chatverlauf, ein offener Brief sowie verschiedene E-Mails der angeschuldigten Person insbesondere hinsichtlich Terminkoordination und gegen Ende der Untersuchung in Bezug auf deren Therapie und Arztzeugnisse.