170. Als Beweismittel hat SSI zahlreiche aktuelle und ehemalige Athletinnen befragt, insgesamt wurden im Rahmen der Vorabklärungen mindestens sechs Athletinnen sowie teilweise deren Mütter befragt. Im Rahmen der Untersuchung wurden zwei weitere Athletinnen befragt. Weiter hat SSI unter anderem mit den zwei meldenden Personen mindestens einmal gesprochen, wobei sich SSI bei der zweiten meldenden Person im späteren Untersuchungsverlauf nochmals gemeldet hat, um sich nach den Entwicklungen zu erkundigen.