25 Die angeschuldigte Person hält überdies nach eigenen Aussagen eine Anerkennung als Trainer Leistungssport in der Schweiz. Die Anerkennung setzt gemäss den allgemein zugänglichen Informationen von Swiss-Ski neben dem Nachweis einer hinreichenden ausländischen Qualifikation ein Einführungskurs und gegebenenfalls weitere notwendige J+S Module.