166. Die angeschuldigte Person war zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Verstösse gegen das Ethik- Statut unbestritten Trainer der X._____SV-Juniorinnen und somit der Trainer der von den möglichen Ethik-Verstössen betroffenen Personen. Des Weiteren war die angeschuldigte Person in der technischen Kommission als Vertreter des X._____SV. Er war nach eigenen Angaben beim X._____SV seit 2019 unbefristet zu 100% angestellt und untersteht somit auch im Sinne von Art. 1.1 Abs. 3 lit. d) Ethik-Statut den Bestimmungen des Ethik-Statuts.