154 ausgeführt, ist seit dem 1. Juli 2024 das Schweizer Sportgericht für Verfahren zuständig, für welche bis zum 30. Juni 2024 die DK zuständig gewesen ist. In casu steht die Beurteilung von Vorfällen, welche sich grossmehrheitlich in der Saison 2022/2023 und somit nach Inkrafttreten des Ethik-Statuts zugetragen haben, in Frage. Zu berücksichtigen ist überdies, dass die von Athletinnen geschilderten teilweise weiter zurückliegenden Vorfälle nicht als vom Gesamtkontext losgelöste Ereignisse angesehen werden können und über den 1. Januar 2022 hinaus angedauert haben (unechte Rückwirkung).