162. Mit Genehmigung des Ethik-Statuts und den entsprechenden Änderungen der Statuten von Swiss Olympic per 1. Januar 2022 haben die nationalen Sportverbände die Kompetenz und Zuständigkeit im Bereich Ethik zur Untersuchung, rechtlichen Beurteilung sowie Sanktionierung auf SSI und die DK übertragen. In organisatorischer Hinsicht wurden die Meldestelle und die Stelle zur Untersuchung von gemeldeten Tatbeständen SSI und die rechtliche Beurteilung auf die DK übertragen. Wie unter Rz. 154 ausgeführt, ist seit dem 1. Juli 2024 das Schweizer Sportgericht für Verfahren zuständig, für welche bis zum 30. Juni 2024 die DK zuständig gewesen ist.