Später, im Rahmen der Befragung vom 26. September 2023 begründete die angeschuldigte Person ihre Anwesenheit sinngemäss damit , die Eisbäder und das Abduschen seien in einer öffentlichen Sauna erfolgt und sie sei jeweils lediglich als Aufsichtsperson anwesend gewesen, da die Athletinnen im Eisbad absacken könnten. Die angeschuldigte Person sei lediglich Aufsichtsperson, die Athletin hätte dies anders wahrgenommen.