150. Zu den Aussagen, die angeschuldigte Person schaue den Athletinnen auf dem Liegestuhl liegend beim Eisbaden und Abduschen zu, und reagiere auf deren Hinsehen mit hochgezogenen Augenbrauen, brachte die angeschuldigte Person unterschiedliche Argumente vor: In der schriftlichen Stellungnahme vom 9. August 2023 begründete sie dies sinngemäss damit, dass in der Vergangenheit mehrere Athletinnen Essstörungen gehabt hätten und die angeschuldigte Person darauf habe aufmerksam machen und Unterstützung empfehlen können - "mehrheitlich mit Erfolg".