Auf andere Vorhalte (etwa, dass er Athletinnen gedroht habe, es passiere etwas "Schlimmes" wenn die Athletinnen sich nochmals beim Gymnasium über die angeschuldigte Person beschweren) verwies die angeschuldigte Person auf andere Auskunftspersonen. Teilweise bestritt der Trainer die Aussagen bzw. Vorhalte nicht, so wies er selbst darauf hin, dass er einer weiteren Athletin mit dem Ausschluss gedroht habe, weil sich diese "in der Rolle als Chefin der Gruppe sah" und ihm "sagen wollte, wie ich gewisse Abläufe zu machen hätte."