134. Auf entsprechenden Hinweis und Nachfrage des Schweizer Sportgerichts anlässlich der Hauptverhandlung, dass SSI in der Vergangenheit oft beantragt habe, dass die unabhängige Person, welche die Coachings durchführt, von SSI vorgängig zu genehmigen sei, und warum SSI im vorliegenden Fall auf diese Präzisierung verzichtet habe bzw. ob das Rechtsbegehren Nr. 5 bewusst ohne diese Präzisierung beantragt worden sei, antwortete SSI, dass die