131. Neben einer Feststellung der angeblich durch die angeschuldigte Person begangenen Verstösse gegen Art. 2.1.2 und Art. 2.1.4 Ethik-Statuts beantragt SSI eine Sperre von fünf Jahren ab Urteilsverkündung, die Verurteilung zur Absolvierung von 25 Coaching-Stunden à 45 Min.