126. SSI erachtet als erwiesen, dass die angeschuldigte Person ihre Macht als Trainer in der betroffenen Trainingsgruppe des X._____SV ausgenützt und dadurch die psychische Integrität der Athletinnen im Sinne von Art. 2.1.2 Abs. 2 Ethik-Statut verletzt habe. Es ist unbestritten, dass die angeschuldigte Person hierarchisch über den Athletinnen steht, zumal er sich gemäss eigenen Aussagen in einer Erziehungsfunktion gegenüber den Athletinnen sieht.