125. Gemäss Vorbringen 2 nutze die angeschuldigte Person ihre Machtposition aus, indem sie Athletinnen klar mache, dass sie jederzeit ihre Zugehörigkeit zum Team verlieren könnten. 18 Ebenso würden die Eltern systematisch ausgegrenzt, indem den Athletinnen klar gemacht werde, dass sich die Einmischung der Eltern nachteilig für sie auswirken könne.