124. SSI ist der Ansicht, dass im Zusammenhang mit Vorbringen 1 keine Verletzung des Ethik- Statuts basierend auf der Aktenlage und unter Berücksichtigung der im Leistungssport üblichen Trainingsintensität und der Schwelle zur Verletzung der massgeblichen Bestimmungen des Ethik-Statuts nachweisbar sei. SSI bringt vor, dass diese Vorhalte dementsprechend bei der Beurteilung und Sanktionierung nicht zu berücksichtigen seien (und auch nicht wurden im Rahmen ihrer Rechtsbegehren). 2. Zu Vorbringen 2