Ethik-Statut des Schweizer Sports von Swiss Olympic anzuweisen, die Öffentlichkeit über den Entscheid der Stiftung Schweizer Sportgericht zu informieren. 8. Einen Teil der Kosten des Untersuchungsverfahrens der Stiftung Swiss Sport Integrity in Höhe von CHF 1'000.00 seien E._____ zu überbürden. 9. Die Verfahrenskosten vor der Stiftung Schweizer Sportgericht seien E._____ aufzuerlegen. Eventualiter: Der Stiftung Swiss Sport Integrity seien keine Verfahrenskosten aufzuerlegen °10. Es sei zu Gunsten der Stiftung Swiss Sport Integrity ein durch E.___