6. E._____ sei zu verurteilen, bei der Stiftung Swiss Sport Integrity innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung den schriftlichen Nachweis des erfolgreich absolvierten Verhaltenscoachings gemäss Ziff. 5 zu erbringen sowie eine Kopie davon an der Stiftung Schweizer Sportgericht einzureichen. 7. Wird obgenannter Nachweis innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung nicht erbracht, sei die Stiftung Swiss Sport Integrity im Sinne von Ziff. 6.3 Ethik-Statut des Schweizer Sports von Swiss Olympic anzuweisen, die Öffentlichkeit über den Entscheid der Stiftung Schweizer Sportgericht zu informieren.