__ sei im Sinne von Ziff. 6.1 Abs. 2 Ethik-Statut des Schweizer Sports von Swiss Olympic zu verurteilen, innert Jahresfrist ab Urteilsverkündung auf eigene Kosten bei einer unabhängigen und anerkannten Fachperson ein Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens 25 Coaching-Stunden à 45 Min. im Bereich psychische Gewalt, sexuelle Gewalt und Ethik im Umgang mit minderjährigen Athletinnen und Athleten zu absolvieren. 6. E.___