115. Am 22. Januar 2025 fand die Hauptverhandlung per Videokonferenz statt. Das Schweizer Sportgericht wurde während der gesamten Verhandlung von Laura Wolf, Case Manager der Stiftung Schweizer Sportgericht, unterstützt. Ausserdem nahm an der Verhandlung SSI, vertreten durch RA Alexander Schütz, teil. Die angeschuldigte Person blieb der Hauptverhandlung unentschuldigt fern. In Übereinstimmung mit Art. 16 Abs. 1 VerfRegl wurde das Verfahren trotzdem fortgesetzt.