16 unentschuldigten Fernbleibens und über die Aufzeichnungen der Verhandlung informiert. Mit derselben Verfügung wurden die Parteien über den Entscheid des Direktors informiert, dass das Verfahren in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 3 VerfRegl bis am 26. Februar 2025 verlängert wird.