Beiden Parteien wurde überdies eine Frist bis zum 5. Dezember 2024 angesetzt, um zu möglichen weiteren Sanktionen Stellung zu nehmen und ihre Zustimmung zu einem Zirkularentscheid zu erteilen. Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass das Urteil nach Massgabe des VerfRegl4 unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf der Website des Schweizer Sportgerichts publiziert werde. 112. SSI unterzeichnete die Verfahrensverfügung am 21. November 2024 elektronisch.