Mit Schreiben vom 19. September 2024 informierte der Direktor des Schweizer Sportgerichts die Parteien darüber, dass innert der angesetzten Frist keine Stellungnahmen und Anträge beim Schweizer Sportgericht eingingen und, da Swiss-Ski und die meldenden bzw. anonym gebliebenen Personen die Frist ungenutzt haben verstreichen lassen, dies als Verzicht zur Teilnahme am Verfahren behandelt werde. Schliesslich wies der Direktor des Schweizer Sportgerichts die Parteien darauf hin, dass der vorsitzende Richter und Referent die Leitung des Verfahrens übernehme und die Kommunikation der Parteien gemäss