110. Mit Schreiben vom 19. September 2024 informierte der Direktor des Schweizer Sportgerichts die Parteien darĂ¼ber, dass innert der angesetzten Frist keine Stellungnahmen und Anträge beim Schweizer Sportgericht eingingen und, da Swiss-Ski und die meldenden bzw. anonym gebliebenen Personen die Frist ungenutzt haben verstreichen lassen, dies als Verzicht zur Teilnahme am Verfahren behandelt werde.