Die anonymen Personen, welche einen Ethikverstoss geltend machten, waren durch SSI zu informieren. Schliesslich wurden die Parteien darüber informiert, dass sie bis zum 16. September 2024 das Recht haben würden, in schriftlicher oder mündlicher Form Stellung zu nehmen sowie Anträge zu stellen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass diese Frist auch für Swiss-Ski und die Personen, die einen Ethikverstoss geltend machen, gelte, falls sie Parteistellung beantragen würden.