15 informierte sie unter anderem darüber, dass sämtliche Kompetenzen der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) an die Stiftung Sportgericht übergegangen seien. Mit gleichem Schreiben vom 26. August 2024 wurde den Parteien ausserdem die Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammer sowie die Sprache des vorliegenden Verfahrens mitgeteilt. Darüber hinaus wurden die Parteien über die Kommunikationsmittel mit dem Schweizer Sportgericht sowie die Möglichkeit eines Beistands und diejenige der unentgeltlichen Rechtspflege informiert.