105. Mit E-Mail vom 27. Februar 2024 leitete I._____ eine E-Mail von K._____, datierend vom 26. Februar 2024 weiter. K._____ bestätigte in der E-Mail, dass sie mit der angeschuldigten Person eine Supervision à 11 Sitzungen abgeschlossen und den Eindruck habe, dass die angeschuldigte Person ihre Arbeit beim X._____SV gewissenhaft, motiviert und zielorientiert angehen würde. Sie hätte nicht den Eindruck, dass hinter dem Verhalten eine negative Absicht stand, sondern vielmehr schien es ihm wichtig, die Athletinnen in sportlichen wie auch in gesundheitlichen Belangen jederzeit zu unterstützen.