94. Zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs übermittelte SSI der angeschuldigten Person mit E-Mail vom 15. Januar 2024 wie von dieser gewünscht die zweite Befragung per E-Mail und ersuchte sie um schriftliche Stellungnahme bis 18. Januar 2024. 95. Mit E-Mail vom 19. Januar 2024 nahm die angeschuldigte Person schriftlich Stellung zu den Fragen. Unter anderem schrieb er, er habe an den Haaren der Athletinnen nicht gerissen oder gezogen, sondern "leicht gezupft, um sie aus der Nervosität zu holen".