93. Mit E-Mail vom 10. November 2023 stellte I._____ SSI ein Arztzeugnis, datierend vom 2. November 2023, betreffend die angeschuldigte Person zu. Gemäss diesem Arztzeugnis litt die angeschuldigte Person unter einem post-traumatischen Stresssyndrom und war bis 2. Dezember 2023 krankgeschrieben. Es wurde später ein weiteres Arztzeugnis, datierend vom 1. Dezember 2023 eingereicht, mit welchem die Diagnose wiederholt und die angeschuldigte Person bis und mit 10. Januar 2024 krankgeschrieben war.