89. Mit E-Mail vom 25. Oktober 2023 reichte die angeschuldigte Person eine Therapiebestätigung von Dr. phil. N._____ ein und schrieb, sie befinde sich in einem kritischen Zustand, der auf die für sie unerklärlichen Vorwürfe, auf das terrorisierende Verhör durch SSI und auf die neuerlichen Anschuldigungen zurück zu führen seien. Sie befinde sich auf unabsehbare Zeit in Psychotherapie und bitte SSI, von weiteren Schreiben an sie abzusehen, da diese sie psychisch belasten würden und ihre Therapie beeinflussen könnten. Gemäss Therapiebestätigung befand Dr. phil. N._____ folgende Diagnose: