80. Die Aussagen, dass er auch mit dem Ausschluss aus dem X._____SV drohe, wenn eine Athletin nicht mit auf die Ski komme oder wenn sie mit jemand anderem trainieren würden, bezeichnete der Trainer als Redewendungen, die nicht von ihm kommen. In der Athletenvereinbarung stehe, dass Athletinnen Rennen mit dem X._____SV zu besuchen hätten. Er habe in einem anderen Kontext einmal einer Athletin mit dem Ausschluss gedroht. Diese sei nach dem Schneeschaufeln frech und vorlaut gewesen, hätte das gemeinsame Meeting grundlos vorzeitig verlassen, und darauf angesprochen mit Sprüchen entgegnet.