59. I._____ rief SSI am 15. August 2023 an und erklärte, der X._____SV hätte die Problematik erkannt und viel Zeit aufgewendet für den Fall, unter anderem wies er nochmal auf die Umfrage hin und bestätigte, dass die angeschuldigte Person eine Supervision (20 Stunden) mit K._____ absolvieren müsse. Eine (weitere) Athletin sei zwischenzeitlich zurückgetreten. 60. SSI kontaktierte die angeschuldigte Person am 29. August 2023 telefonisch, um einen Termin zu finden. In anschliessender E-Mail-Korrespondenz wurde eine Befragung am 26. September 2023 vereinbart.