57. Abschliessend wiederholte die angeschuldigte Person, sie sei sich keines Verstosses gegen ethische Regeln bewusst, nehme die Kritik aber ernst und sei bereit, die Supervision durch die Psychologin, K._____ in Anspruch zu nehmen, wobei festzuhalten sei, dass dies kein Schuldeingeständnis darstelle. 58. Mit Schreiben vom 14. August 2023 verfügte SSI, dass die vorsorglichen Massnahmen unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anschuldigungen und der Ausführungen der angeschuldigten Person, bis auf Widerruf aufrechterhalten werden.