54. Es sei weiter zutreffend, dass er den Athletinnen beim Duschen zugesehen habe. Dies sei in einer öffentlichen Sauna gewesen, die Athletinnen hätten einen Badeanzug getragen und er habe in den vergangenen Jahren mehrere Athletinnen mit Essstörungen im Team gehabt. Er habe diesen Athletinnen bei Gesprächen fachliche Unterstützung empfohlen, "mehrheitlich mit Erfolg". 55. Es sei zutreffend, dass er Athletinnen ("vielleicht") ohne deren Einverständnis am Oberschenkel und an den Hüften berührt habe.