42. Athletin B führt aus, dass das "schlimmste Erlebnis" mit der angeschuldigten Person in R._____ in einer Skihalle vorgefallen sei. Nach einem Trainingslauf habe die angeschuldigte Person einer Athletin zeigen wollen, dass sie hohe Hüften haben müsse. Dabei sei er ihr mit der Hand von hinten zwischen die Beine gegangen und habe sie ca. 15 Sekunden hochgehoben. Er habe nicht gefragt, sondern sei einfach mit der Hand in den Schritt gegangen. C. Weitere Abklärungen im Rahmen der Vorabklärungen