8. Am 29. Juni 2023 ging bei der der Meldestelle eine weitere Meldung betreffend Ethikverstösse in der gleichen Trainingsgruppe des X._____SV ein (SSI-Meldung Nr. 469/2023), welche im Wesentlichen die Anschuldigungen des Vorbringen 4 der ersten Meldung bekräftigten, wobei zusätzlich auf gegenseitiges "Ausstechen" hingewiesen wurde. In beiden Meldungen wurde von Rücktritten aufgrund der Verhaltensweisen hingewiesen. In der zweiten Meldung wurde zudem erwähnt, dass zwei Athletinnen an Magersucht leiden würden, jedoch nur belächelt oder schlecht gemacht würden.