{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-25", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-14_2025-02-25.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-14---Entscheid-vom-25-02-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "6c52e02e503f02a85d82420f9ed1be67"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:01", "Checksum": "a0a27488bd3df09355f6421786138b8d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14\n\n171. Die angeschuldigte Person hat am 9. August 2023 eine erste schriftliche Stellungnahme\neingereicht, und am 15. Januar 2023 eine zweite. Am 26. September 2022 wurde die\nangeschuldigte Person mündlich vor Ort befragt. Darüber hinaus liegen diverse Dokumente\nvor, unter anderem ein Screen Shot einer Aussage der angeschuldigten Person in einem\nWhatsApp Chatverlauf, ein offener Brief sowie verschiedene E-Mails der angeschuldigten\nPerson insbesondere hinsichtlich Terminkoordination und gegen Ende der Untersuchung in\nBezug auf deren Therapie und Arztzeugnisse. Schliesslich waren den Akten auch die\nSchreiben von SSI betreffend Eröffnung einer Untersuchung durch SSI und betreffend\nvorsorgliche Massnahmen zu entnehmen.\n\n172. Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Aussagen der Athletinnen kommt das Schweizer\nSportgericht zu folgender Würdigung:\n\n• Die rund acht Athletinnen haben alle unabhängig voneinander und inhaltlich\nsinngemäss übereinstimmend von ähnlichen Erlebnissen berichtet, namentlich, dass\ndie geschilderten Verhaltensweisen wiederholt und in verschiedenen Ausprägungen\nvorkamen.\n• Es handelte sich bei den aussagenden Athletinnen sowohl um ehemalige wie auch\num aktuelle Athletinnen. Aufgrund der relativ kleinen Trainingsgruppe (gemäss\nAussagen des Trainers rund 8 Personen), ist davon auszugehen, dass es insbesondere\nfür aktuelle Athletinnen nicht einfach war, Details über die Vorfälle zu berichten, da\naus den Protokollen trotz Schwärzungen vermutlich Rückschlüsse (zumindest für die\nangeschuldigte Person) möglich sein dürften.\n• Die Protokolle wurden von den Athletinnen sorgfältig durchgelesen und zum Teil mit\nweitere handschriftlichen Details - teils präzisierend, teils abschwächend - versehen.\nDie meisten aussagenden Athletinnen waren bemüht, auch positive Aspekte des\nTrainers hervorzuheben (beispielsweise erwähnte eine Athletin, dass er sie vor einer\nDemonstration einer Korrektur immer gefragt hätte, ob er sie berühren dürfe, eine\nAthletin beschrieb ihn als in technischer Hinsicht sehr guten Trainer und eine Athletin\nberichtete, er habe sehr gut reagiert, als sie einen Unfall gehabt hatte und später\ndeshalb beim Training eine Panikattacke gehabt habe) oder sein Verhalten mit\neigenen Erklärungsversuchen zu begründen. Teilweise waren die Aussagen von\nstarken Gefühlen und Verzweiflung begleitet (protokollierte Hinweise \"weint\" oder\n\"weint stark!\").\n\n27\n• Einige spezifische Vorfälle, welche sich vor oder mit der ganzen Gruppe zugetragen\nhaben (unter anderem der Vorfall, als der Trainer eine Athletin in vorüber gebeugte\nPosition brachte und mehrmals so tat, als würde er ihr auf den Hintern schlagen und\ndies der ganzen Gruppe demonstrierte oder als der Trainer, während sich eine\nAthletin umzog, so tat als würde er ihr auf das Gesäss schlagen und dabei gelacht\nhaben soll, ebenso die regelmässigen Schläge oder Klatscher auf das Gesäss sowie\ndas Haare ziehen vor dem Start, aber auch, dass er beim Eisbaden und Duschen\nzugesehen habe und die Augenbrauen hochzog, wenn eine Athletin zu ihm hinsah,\noder von mehreren Ausschluss-Androhungen in verschiedenen Zusammenhängen),\nwerden von mehreren Athletinnen in unterschiedlicher Reihenfolge und zum Teil bei\nunterschiedlichen Fragestellungen (insbesondere zum Teil ohne Nachfrage nach dem\nkonkreten Vorfall) erwähnt. Die unterschiedliche Reihenfolge deutet auf die\nunterschiedliche persönliche Bedeutung aus Sicht der jeweiligen Athletin hin, was oft\nauch im Zusammenhang mit ihrer direkten oder indirekten Betroffenheit stand.\n• Bei den meisten Befragungen wurde zudem von weiteren Vorfällen berichtet, welche\nsich nur bilateral abgespielt hatten. Zum Teil wurden weitere und zusätzliche\nAussagen, oft sexistischer Natur, erwähnt.\n\n173. Basierend auf diesen Erwägungen kommt das Schweizer Sportgericht zum Schluss, dass den\nAussagen der Athletinnen insgesamt eine hohe Glaubwürdigkeit zukommt.\n\n"}