{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-25", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-14_2025-02-25.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-14---Entscheid-vom-25-02-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "6c52e02e503f02a85d82420f9ed1be67"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:01", "Checksum": "a0a27488bd3df09355f6421786138b8d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14\n\n114. Am 15. Januar 2025 - nach Rücksprache mit den Parteien - wurden diese zur\nHauptverhandlung am 22. Januar 2025 um 14:00 Uhr in Form einer Videokonferenz\neingeladen. Ausserdem wurden die Parteien mit gleichem Schreiben vom 15. Januar 2025\nunter anderem über den Ablauf der Verhandlung sowie über die Folgen eines\n\n4\nReglement betreffend das Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht vom 1. Juli 2024 (VerfRegl).\n\n16\nunentschuldigten Fernbleibens und über die Aufzeichnungen der Verhandlung informiert.\nMit derselben Verfügung wurden die Parteien über den Entscheid des Direktors informiert,\ndass das Verfahren in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 3 VerfRegl bis am 26. Februar 2025\nverlängert wird.\n\n115. Am 22. Januar 2025 fand die Hauptverhandlung per Videokonferenz statt. Das Schweizer\nSportgericht wurde während der gesamten Verhandlung von Laura Wolf, Case Manager der\nStiftung Schweizer Sportgericht, unterstützt. Ausserdem nahm an der Verhandlung SSI,\nvertreten durch RA Alexander Schütz, teil. Die angeschuldigte Person blieb der\nHauptverhandlung unentschuldigt fern. In Übereinstimmung mit Art. 16 Abs. 1 VerfRegl\nwurde das Verfahren trotzdem fortgesetzt.\n\n116. Zu Beginn der Verhandlung bestätigte SSI, dass keine Einwände gegen die\nZusammensetzung des Gerichts und keine Vorfragen bestehen würden. Im Anschluss hatte\ndie anwesende Partei Gelegenheit, ihre Ausführungen und Argumente vorzutragen und die\nFragen des Gerichts zu beantworten.\n\n117. SSI verwies auf den Untersuchungsbericht vom 26. Juli 2024 und hatte zu diesem Zeitpunkt\nkeine weiteren Ergänzungen oder Anträge. Im Rahmen des Schlussvortrages bestätigte SSI\nzudem die mit dem Untersuchungsbericht gestellten Rechtsbegehren.\n\n118. Zufolge unentschuldigter Abwesenheit erfolgten keine Stellungnahme und Befragung der\nangeschuldigten Person.\n\n119. Am Ende der Verhandlung bestätigte die anwesende Partei, SSI, dass ihr das rechtliche\nGehör in vollem Umfang gewahrt worden sei.\n\nIV. Positionen der Parteien\n120. Dieser Abschnitt des Entscheids enthält keine abschliessende Auflistung der Behauptungen\nder Parteien, sondern eine Zusammenfassung des Inhalts der wichtigsten Argumente der\nParteien. Bei der Prüfung und Entscheidung über die Ansprüche der Parteien in diesem\nEntscheid hat das Schweizer Sportgericht alle von den Parteien vorgebrachten Argumente\nund Beweise berücksichtigt und sorgfältig geprüft, einschliesslich der Behauptungen und\nArgumente, die in diesem Abschnitt des Entscheids oder in der nachstehenden Erörterung\nder Ansprüche nicht erwähnt werden.\n\nA. Die Position der Antragstellerin\n\n121. Die Vorbringen der Antragstellerin basierend auf ihren schriftlichen Eingaben und\nmündlichen Ausführungen anlässlich der Verhandlung können wie folgt zusammenfasst\nwerden:\n\n122. Am 13. August 2024 ging beim Schweizer Sportgericht der Untersuchungsbericht von SSI in\nSachen SSI und E._____ betreffend Ethikverstösse vom 26. Juli 2024 mit folgenden\nRechtsbegehren ein:\n\n\"1. Es sei durch die Stiftung Schweizer Sportgericht in Feststellung ihrer\nZuständigkeit ein Verfahren gegen E._____ zu eröffnen.\n2. Das in Übereinstimmung mit Ziff. 1 eröffnete Verfahren sei in deutscher Sprache\nzu führen.\n\n"}