{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-25", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-14_2025-02-25.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-14---Entscheid-vom-25-02-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "6c52e02e503f02a85d82420f9ed1be67"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:01", "Checksum": "a0a27488bd3df09355f6421786138b8d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14\n\n92. Mit E-Mail vom 2. November 2023 stellte der Trainer verschiedenen im Skisport involvierten\nPersonen einen offenen Brief zu. Darin fasste er unter anderem seine Qualifikationen und\nErfolge zusammen und teilte weiter mit, dass er nach 4 Monaten schlafloser Nächte\naufgrund der für ihn nicht nachvollziehbaren Anschuldigungen, einem 3-stündigen\n\"terrorisierenden Verhör\" durch SSI und neuen Anschuldigungen am 18. Oktober durch SSI\ninfolge eines Nervenzusammenbruchs abgereist sei und sich auf unbestimmte Zeit im\nKrankenzustand befinde.\n\n93. Mit E-Mail vom 10. November 2023 stellte I._____ SSI ein Arztzeugnis, datierend vom 2.\nNovember 2023, betreffend die angeschuldigte Person zu. Gemäss diesem Arztzeugnis litt\ndie angeschuldigte Person unter einem post-traumatischen Stresssyndrom und war bis 2.\nDezember 2023 krankgeschrieben. Es wurde später ein weiteres Arztzeugnis, datierend vom\n1. Dezember 2023 eingereicht, mit welchem die Diagnose wiederholt und die\nangeschuldigte Person bis und mit 10. Januar 2024 krankgeschrieben war.\n\n94. Zwecks Gewährung des rechtlichen Gehörs übermittelte SSI der angeschuldigten Person mit\nE-Mail vom 15. Januar 2024 wie von dieser gewünscht die zweite Befragung per E-Mail und\nersuchte sie um schriftliche Stellungnahme bis 18. Januar 2024.\n\n95. Mit E-Mail vom 19. Januar 2024 nahm die angeschuldigte Person schriftlich Stellung zu den\nFragen. Unter anderem schrieb er, er habe an den Haaren der Athletinnen nicht gerissen\noder gezogen, sondern \"leicht gezupft, um sie aus der Nervosität zu holen\".\n\n96. In Bezug auf den entsprechenden Vorhalt, schrieb er, er hätte nie einer Athletin zwischen\ndie Beine gegriffen, der Vorfall sei ihm nicht bekannt oder er könne sich nicht erinnern.\nBezüglich dem Vorhalt, er habe auf dem Stelvio so getan als würde er einer Athletin auf den\nPo schlagen, schrieb er, er hätte nie eine Athletin geschlagen.\n\n97. Hinsichtlich des Vorhalts, er habe eine Athletin gefragt, ob sie abgenommen habe oder ihr\n\"Arsch kleiner geworden\" sei, meinte er, das hätte er schon gefragt, aber er habe \"Hintern\"\nund nicht \"Arsch\" gesagt. In Bezug auf die vorgehaltene Aussage \"ihr müsst die Beine\nspreizen, das macht ihr sonst ja nie\" schrieb er, er hätte gesagt, \"ihr müsst die Beine spreizen,\ndamit [ich] sitzen kann\".\n\n98. Weiter hielt SSI die geschilderte Situation vor, wie er eine Athletin, als die Gruppe im Kreis\nstand, in die Mitte geholt und sie angewiesen habe, sich nach vorne zu bücken, wenn sie\ndies nicht tun würde, würde er sie schlagen, worauf er die Athletin in eine vorüber gebeugte\nPosition gebracht und so getan habe, als ob er ihr mit der in der Hand gehaltenen Zange auf\ndas Gesäss schlagen würde. Dazu meinte der Trainer, er könne sich nicht daran erinnern und\nkönne nichts dazu sagen.\n\n99. Den von einer Athletin beschriebenen Vorfall, dass er sie nackt durch das Fenster gesehen\nhabe und dies später angesprochen habe, schrieb er sinngemäss, die Beschreibung sei\nzutreffend. Ebenfalls zutreffend sei der Vorhalt seiner Nachricht im Gruppenchat, wo er,\nnachdem einige Athletinnen sich beim Training abgemeldet hatten, weil sie Schule hatten,\nschrieb \"ihr habt noch viel zu lernen, Respekt, Höflichkeit, Umgang, Wertschätzung,\nVertrauen, wer sich betroffen fühlt, kann sich schämen und wie immer es betrifft nicht alle.\".\n\n14\n100. Auf den Vorhalt, er hätte eine Athletin, nachdem sie nicht auf eine Frage antworten konnte,\nangeschrien, ob sie behindert sei, schrieb der Trainer, \"Angeschrien? Vielleicht ist es laut\ngeworden.\"\n\n101. Auf den Vorhalt, dass der Trainer ihnen mit dem \"Rausschmiss\" gedroht habe, nachdem sie\neiner Trainerin an der Schule erzählt hatten, dass die Trainersitzungen nicht gut seien und\nsie sich nicht wohl fühlen würden, verwies der Trainer ohne sich weiter zu äussern nur auf\ndie entsprechende Trainerin an der Schule.\n\n102. Auf den Vorhalt, dass eine Athletin sich nicht traute, etwas zu sagen, weil sie schnell weinen\nmüsse, und dass er immer seine Macht habe ausspielen müssen, schrieb er \"ich habe alles\nversucht, sie zu stärken. Ich habe versagt.\"\n\n103. Auf den Vorhalt der Aussage einer Athletin, wonach er eine andere Athletin angefasst habe,\nsie aber nichts hätten sagen können, da sie in einer Abhängigkeit zu ihm standen und ihm\ndies bewusst gewesen sei, hielt der Trainer fest, er habe nie eine Athletin betatscht oder\nunsittlich berührt. Es sei weder seine Absicht noch ein Bedürfnis gewesen.\n\n104. In Bezug auf die Aussage einer Athletin, \"es wird immer alles umgedreht, dass ich am Schluss\nso dastehe, wie die blöde, die alles falsch verstanden hat. Man hat wie keine Chance.\"\nmeinte der Trainer, er sei zu hart und leistungsorientiert gewesen.\n\n"}