{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-02-25", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-14_2025-02-25.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-14---Entscheid-vom-25-02-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "6c52e02e503f02a85d82420f9ed1be67"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/14"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 25.02.2025 SSG 2024/E/14"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:17:01", "Checksum": "a0a27488bd3df09355f6421786138b8d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 25.02.2025 SSG 2024/E/14\n\n80. Die Aussagen, dass er auch mit dem Ausschluss aus dem X._____SV drohe, wenn eine\nAthletin nicht mit auf die Ski komme oder wenn sie mit jemand anderem trainieren würden,\nbezeichnete der Trainer als Redewendungen, die nicht von ihm kommen. In der\nAthletenvereinbarung stehe, dass Athletinnen Rennen mit dem X._____SV zu besuchen\nhätten. Er habe in einem anderen Kontext einmal einer Athletin mit dem Ausschluss\ngedroht. Diese sei nach dem Schneeschaufeln frech und vorlaut gewesen, hätte das\ngemeinsame Meeting grundlos vorzeitig verlassen, und darauf angesprochen mit Sprüchen\nentgegnet. Als sie am nächsten Tag wieder frech und vorlaut gewesen sei, hätte er ihr gesagt,\n\"du bist 17, ich bin 50, da bin ich der Erziehungsberechtigte, und wenn du dich nicht\nsammelst, werde ich dafür sorgen, dass du aus dem X._____SV fliegst.\" Sie sei dann\nzurückgetreten, aber nicht wegen diesem Vorfall. Er führte weiter aus, dass ihm \"jetzt im\nNachhinein\" aufgefallen sei, dass die Athletin es falsch aufgefasst haben könnte und dass es\nein Fehler war, dass sie nicht angekündigt hatten, dass das Konditionstraining durch\nSchneeschaufeln ersetzt werde.\n\n81. Er erklärte in Bezug auf seine hierarchische Stellung gegenüber den Athletinnen, er sehe\nsich bei gewissen Problemen \"als Vater\". Als Trainer wisse er genau, was er von sich und den\nAthletinnen wolle, er vertrete die Athletinnen, nehme die organisatorischen\nAngelegenheiten wahr und erstelle den Trainingsplan. Er meinte, er würde sich wünschen,\ndass die Athletinnen ihn als Autoritätsperson sehen, er sei verantwortlich, wenn etwas\npassiere.\n\n82. Er führte weiter aus, es gehe ihm nicht gut, er habe viele schlaflose Nächte und auch sein\nUmfeld leide mit. Er könne sich vieles nicht erklären und meinte, dass \"es jetzt so perfekt\n\n12\naussieht, dem traue ich nicht\". Er könne sich \"so geben, dass es den Anschein macht und in\nden Camps alles gut ist.\"\n\n83. Im Vergleich zur Saison 2022/2023 sei nun ein Startprotokoll geschrieben, er habe sich nicht\nverändert. In den Interviews nach den Trainings sei bis jetzt jede Aussage gut. Er sei jetzt\nzurückhaltender in Bezug auf Empfehlungen. Wenn eine Athletin etwas nicht machen wolle,\ndann sage er, das müsse sie entscheiden.\n\n84. In Bezug auf die Aussage, dass er beim Duschen und dem Kältebad den Athletinnen\nzuschauen würde, führte der Trainer aus, das sei in einer öffentlichen Sauna im Hotel. Er sei\nals Aufsichtsperson dort geblieben, bis alle Athletinnen fertig waren. Er habe auf sein Handy\ngesehen und ab und zu, ob die Athletin noch dort gewesen sei.\n\n85. K._____ ergänzt abschliessend, sie wolle neutral bleiben und als ehemalige Athletin\nanmerken, dass es bei der Startsituation im Skisport dazu gehöre, dass die Bindung\neingestellt werde, und dass die Trainer als Motivationsspritze mit dem Schraubenzieher\neinen Klapf an die Hüfte erteilen. Ohne den Klapf habe ihr etwas gefehlt. Sie sei aufgrund\nder Kälte auch froh gewesen um Massagen. Das seien Rituale im Skirennsport. Die Hüfte\nanzufassen sei eine Korrektur und das mache man im Skisport. Schliesslich brauche es einen\nTrainer, der eine Bestimmtheit habe, sonst werde es gefährlich im Skisport. Wenn junge\nAthletinnen kämen, die dies nicht kennen würden, könne man einen falschen Eindruck\nerhalten.\n\n86. Mit E-Mail vom 18. Oktober 2023 informierte SSI den Trainer darüber, dass es zusätzliche\nErkenntnisse gebe und schlug drei Daten vor, um ihm die Möglichkeit für eine\nStellungnahme über Videokonferenz zu geben.\n\n87. Nach ausgebliebener Reaktion bat SSI die angeschuldigte Person mit E-Mail vom 24. Oktober\n2023, auf die E-Mail vom 18. Oktober 2023 zu antworten.\n\n88. Am selben Tag teilte die angeschuldigte Person per E-Mail mit, dass es ihr nicht gut gehe, sie\nzu Hause und krank gemeldet sei und dass SSI weitere Informationen vom X._____SV\neinholen könne. SSI ersuchte die angeschuldigte Person selbentags um ein Arztzeugnis.\n\n89. Mit E-Mail vom 25. Oktober 2023 reichte die angeschuldigte Person eine\nTherapiebestätigung von Dr. phil. N._____ ein und schrieb, sie befinde sich in einem\nkritischen Zustand, der auf die für sie unerklärlichen Vorwürfe, auf das terrorisierende\nVerhör durch SSI und auf die neuerlichen Anschuldigungen zurück zu führen seien. Sie\nbefinde sich auf unabsehbare Zeit in Psychotherapie und bitte SSI, von weiteren Schreiben\nan sie abzusehen, da diese sie psychisch belasten würden und ihre Therapie beeinflussen\nkönnten. Gemäss Therapiebestätigung befand Dr. phil. N._____ folgende Diagnose:\n\n- Akute Belastungsstörung F43.0\n- Posttraumatische Belastungsstörung F43.1\n- Einhergehendes Erschöpfungssyndrom und Somatisierung\n\n90. Am 24. Oktober 2023 führte SSI Gespräche mit zwei befragten Athletinnen (B und D) durch,\num sich nach der aktuellen Trainingssituation beim X._____SV zu erkundigen. Die\nAthletinnen erklärten unter anderem, dass der Trainer viel ruhiger reagiert habe und auf die\nAthletinnen eingegangen sei. Die Vertrauensperson gebe eine gewisse Sicherheit, sei aber\nauch ein gewisser Störfaktor.\n\n13\n91. Da die angeschuldigte Person kein Arztzeugnis, sondern lediglich eine Therapiebestätigung\nzustellte, ersuchte SSI die angeschuldigte Person mit E-Mail vom 31. Oktober 2023 unter\nFristansetzung bis 3. November 2023 erneut um Terminvorschläge für einen\nBefragungstermin.\n\n"}